Internationale und nationale Entwicklungen im Feld der Gesundheitsförderung und Prävention haben den Aufbau und die Weiterentwicklung von gesundheitsfördernden Hochschulen in Deutschland geprägt. Die salutogene Sichtweise, der Settingansatz und die Integration von Gesundheit als Querschnittsthema sind zentrale Aspekte in den hier dargestellten Programmatiken und gesetzliche Grundlagen.
Die Okanagan Charta
Die Okanagan Charta ist ein Ergebnis der Internationalen Konferenz zu Gesundheitsfördernden Universitäten und Hochschule auf dem VII. Internationalen Kongress im Jahr 2015 der Gesundheitsfördernden Universitäten und Hochschulen. Sie ist die neueste internationale Programmatik direkt für Hochschulen, und fordert zur Verzahnung von Gesundheitsförderung und Nachhaltigkeit auf.
Die 10 Gütekriterien für gesundheitsfördernde Hochschulen wurden im Jahr 2005 vom bundesweiten Arbeitskreis Gesundheitsfördernde Hochschulen (AGH) verabschiedet und 2020 aktualisiert. Die Gütekriterien dienen der Orientierung und als Vorlage für die Entwicklung von Strategien und Vorgehensweisen zur Förderung der Gesundheit aller Statusgruppen in den einzelnen Hochschulen.
Die Ottawa Charta wurde 1986 von der WHO auf der Ersten Internationalen Konferenz zur Gesundheitsförderung verabschiedet. Sie gilt auch heute noch als ein zentrales Dokument in der Gesundheitsförderung. Innerhalb der Charta wird das Ziel „Gesundheit für alle bis zum Jahr 2000“ (und darüber hinaus) gesetzt. Außerdem wird an die Entwicklung von Strategien für die Gesundheitsförderung appelliert.
Die Jakarta Erklärung wurde auf der 4. Internationalen Konferenz zur Gesundheitsförderung im Jahr 1997 verabschiedet. In der Erklärung wurden die Prioritäten der Gesundheitsförderung für das 21. Jahrhundert formuliert: Förderung sozialer Verantwortung für Gesundheit, Ausbau der Investitionen in Gesundheitsentwicklung, Festigung und Ausbau von Partnerschaften für Gesundheit, Stärkung gesundheitsfördernder Potenziale von Gemeinschaften und Einzelnen sowie Sicherstellung einer Infrastruktur für Gesundheitsförderung.
Die Luxemburger Deklaration zur betrieblichen Gesundheitsförderung in der Europäischen Union wurde im November 1997 in Luxemburg verabschiedet und im Juni 2005 sowie im Januar 2007 aktualisiert. In der Deklaration sind Grundsätze für „Gesunde Beschäftigte in Gesunden Unternehmen“ definiert.
Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention
In Deutschland wurde im Jahr 2015 das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention (Präventionsgesetz: PrävG) verabschiedet. Im PrävG werden gemäß §20a „Lebenswelten“ als „… für die Gesundheit bedeutsame, abgrenzbare soziale Räume insbesondere des Wohnens, Lebens, des Studierens, der medizinischen und pflegerischen Versorgung sowie der Freizeitgestaltung einschließlich des Sports“ definiert. Laut Gesetzeskraft ist somit die Lebenswelt Hochschule als förderungswürdig anerkannt. Die Sozialversicherungsträger sind aufgefordert, Hochschulen bei der Umsetzung von Gesundheitsförderung und Prävention zu unterstützen.